Das Vertrauen in die

Dieser Artikel ist aus schwedischen Verhältnissen geschrieben. Hoffentlich kann er Interessierte aus anderen Ländern inspirieren.

Es gibt viele Faktoren, die das Vertrauen in die Pflege beeinflussen. Die Schweigepflicht schützt den Einzelnen, die Mitteilungsfreiheit soll verhindern, dass Unregelmäßigkeiten von der Geschäftsleitung vertuscht werden. Einige Menschen müssen auch eine geschützte Identität haben, da sie unter Drohungen leben. Als Mitarbeiter haben wir eine Verantwortung dafür, wie wir über unser Altenheim sprechen, da dies das Vertrauen in die Pflege beeinflusst.

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Die Schweigepflicht


Die Schweigepflicht ist ein Grundpfeiler einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Mitarbeitern und Bewohnern. Die Wahrung der Schweigepflicht ist grundlegend für das Schaffen von Vertrauen. Alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen unterliegen der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht betrifft natürlich auch die Lebensgeschichte, die Beziehung zu nahestehenden Personen und Ereignisse in der Einrichtung. Der Mitarbeiter muss bei der Einstellung unterschreiben, dass er der Schweigepflicht unterliegt. Jede Pflegeeinheit sollte kontinuierlich darüber diskutieren, was die Schweigepflicht bedeutet und wie sie gehandhabt werden soll.

Manchmal gibt es eingebaute Strukturen, in denen Gewohnheiten oder Rituale eine Distanz zwischen den Bewohnern und den Mitarbeitern aufrechterhalten. Als ich in einem Altenheim war, wollten sie Kaffee anbieten. Ich nahm eine Tasse aus dem Schrank und goss meinen Kaffee ein. Ein Mitarbeiter kam eilig und sagte "Nein, nicht diese Tasse, das ist eine Patiententasse". Natürlich musste ich fragen, ob sie die Tassen der Bewohner nicht abwaschen?

Manchmal hört man Pflegekräfte erzählen, wie sie freimütige Anekdoten darüber erzählen, was im Altenheim passiert ist. Auch wenn man keine Namen nennt, ist es ethisch heikel, sich über das Altern lustig zu machen. Es ist genauso schlimm, sich über Einwanderer, Frauen, Menschen mit Behinderungen oder Homosexuelle lustig zu machen. Wenn es keinen Raum gibt, um über die Schwierigkeiten bei der Arbeit zu sprechen und zu reflektieren, kann es schwierig werden, das Erlebte zu bewältigen, wenn der Mitarbeiter nach Hause kommt. Im schlimmsten Fall könnte die betreffende Person die Schweigepflicht brechen, weil die Erlebnisse überhandnehmen.

Unsere menschliche Sicht spiegelt sich wider, wenn wir über andere sprechen. Sich über das Verhalten eines kranken Menschen lustig zu machen, ist eine Möglichkeit, sich von ihm zu distanzieren. Dieses Verhalten könnte das Vertrauen in die Pflege mindern.

Es kann nahestehende Personen geben, die so viel in der Einrichtung sind, dass sie zu einem Teil des Teams werden. Nahestehende Personen unterliegen nicht der Schweigepflicht und Mitarbeiter dürfen keinerlei Informationen über andere Bewohner herausgeben.

Informationsfreiheit


Die Informationsfreiheit ist durch die Verfassung geschützt. Der Versuch, die Quelle von Informationen, die in den Medien auftauchen, nachzuforschen, ist ein schweres Verbrechen. Die Informationsfreiheit ist ein Ventil, wenn die Qualität nachlässt. Mitarbeiter in öffentlich finanzierten Gesundheits- und Pflegediensten haben Informationsfreiheit, unabhängig davon, ob die Einrichtung öffentlich oder privat betrieben wird. Gleichzeitig hat jeder die Verantwortung, wann und wie wir unsere Informationsfreiheit nutzen.

Der Informantenschutz beinhaltet im Wesentlichen folgendes:


• Mitarbeiter oder andere Personen, die in der Einrichtung tätig sind, haben das Recht, mündliche Informationen für die Veröffentlichung in verfassungsgeschützten Medien zu beschaffen und weiterzugeben.
• Sie haben das Recht, anonym zu bleiben.
• Der Arbeitgeber darf nicht versuchen herauszufinden, wer die Informationen weitergegeben hat.
• Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die negative Folgen für jemanden haben, der seine Rechte nach dem Gesetz ausgeübt hat.

Wir alle haben durch die Verfassung den Schutz grundlegender Freiheiten und Rechte wie z.B. Meinungs- und Redefreiheit und insbesondere den so genannten Informantenschutz. Der Schutz wurde vor einigen Jahren erweitert, um Mitarbeiter zu umfassen, die in privaten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder in Schulen arbeiten, die von der Gemeinde, der Region oder dem Staat finanziert werden.

Die Regelungen enthalten mehrere Prinzipien.


• Die Beschaffungsfreiheit bedeutet, dass Zeitungen, Radio und Fernsehen das Recht haben, straffrei Informationen über die Einrichtung zu suchen und zu veröffentlichen.
• Die Informationsfreiheit bedeutet das Recht, Informationen zu jedem beliebigen Thema zur Veröffentlichung weiterzugeben.
• Der Schutz der Anonymität bedeutet das Recht, Anonymität zu beantragen, und ein Verbot für den Herausgeber, die Identität der Person, die die Informationen weitergegeben hat, preiszugeben.
• Das Verbot der Nachforschung bedeutet, dass andere nicht versuchen dürfen herauszufinden, wer die Informationen weitergegeben hat.
• Das Verbot von Repressalien bedeutet, dass niemand das Recht hat, Maßnahmen zu ergreifen, die negative Folgen für jemanden haben, der sein Recht auf Weitergabe von Informationen ausgeübt hat.

Das Gesetz gilt, wenn Sie Informationen weitergeben. Der Informantenschutz gilt nicht für Dokumente oder andere Unterlagen. Er gilt nicht für Informationen, die der Schweigepflicht unterliegen. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter Informationen weitergegeben hat, die der Schweigepflicht unterliegen, was ein Verbrechen ist, darf der Arbeitgeber nicht selbst versuchen herauszufinden, wer die Informationen weitergegeben hat. Stattdessen kann der Arbeitgeber den Vorfall der Polizei melden.

Soziale Medien fallen in der Regel nicht unter den Informantenschutz. Wer seinen Arbeitgeber in sozialen Medien bloßstellt oder Informationen an Konkurrenten weitergibt, hat keinen Schutz im Rahmen der Informationsfreiheit.

Geschützte personenbezogene Daten


Personen mit geschützter Identität sind in der Altenpflege nicht üblich, kommen aber vor. Dies stellt besondere Anforderungen an das Altenheim und die Abläufe. Es ist wichtig zu wissen, welchen Grad an geschützter Identität die betreffende Person hat. Einige Dokumentationssysteme können mit Personen mit geschützter Identität umgehen, andere nicht. Besondere Verfahren sind erforderlich.

Wer einem ernsten und konkreten Bedrohung ausgesetzt ist, kann beim Finanzamt einen Antrag auf geschützte personenbezogene Daten stellen. Es gibt drei Arten von geschützten personenbezogenen Daten: Geheimhaltung, Wohnsitzverlagerung und fingierte personenbezogene Daten.

Die Geheimhaltung ist die niedrigere Stufe der geschützten personenbezogenen Daten. Die Geheimhaltung ist eine administrative Maßnahme, die es anderen erschwert, Zugang zu personenbezogenen Daten im Melderegister zu erhalten. Die Geheimhaltung betrifft alle personenbezogenen Daten der betreffenden Person.

Die Geheimhaltung dient als Warnsignal, dass eine Prüfung durchgeführt werden muss, bevor die Daten herausgegeben werden. Es handelt sich also nicht um absolute Geheimhaltung.
Geschützte Melderegister, früher "Wohnsitzverlagerung" genannt, bieten einen stärkeren Schutz als die Geheimhaltung. Wenn eine Person eine Markierung für geschützte Melderegister erhält, darf sie in der alten Gemeinde gemeldet sein, obwohl sie von dort weggezogen ist. Die Person kann in einer anderen Gemeinde gemeldet sein, zu der sie keine Verbindung hat. Die alten Adressdaten werden gelöscht und die neue Adresse wird nicht im Melderegister registriert und nicht an andere Behörden weitergegeben. Eine Adresse an das Finanzamt wird registriert, an die die Post geschickt wird. Die Information über die geschützte Melderegister wird an die Region weitergegeben.
Für Personen, die besonders schweren Verbrechen ausgesetzt sind und deren Leben, Gesundheit oder Freiheit bedroht ist, kann die Entscheidung getroffen werden, fingierte personenbezogene Daten oder eine neue Identität zu verwenden. Das bedeutet, dass die Person neue Identitätsdaten erhält, zum Beispiel einen neuen Namen und eine neue Sozialversicherungsnummer. Die Entscheidung über fingierte personenbezogene Daten wird von der Polizei getroffen.

Es ist nicht üblich, dass ältere Menschen solchen Bedrohungen ausgesetzt sind, aber es kommt vor. In diesem Fall ist es wichtig, gute Verfahren zum Schutz derjenigen zu haben, die unter Bedrohung leben.

Reflexion - Vertrauen in die Pflege
Pflegepersonal:
• Haben Sie gute Strukturen, um die Arbeit abzuschließen und die Gedanken an die Arbeit zu Hause zu lassen?
• Wissen Ihre Kollegen, was die Schweigepflicht bedeutet?
• Führen Sie Gespräche darüber, wie Sie über Ihre Arbeit außerhalb des Arbeitsplatzes sprechen?

Chef, Krankenschwester, Ergotherapeut und Physiotherapeut:
• Gibt es Raum, um das, was während der Arbeit passiert ist, zu dokumentieren und darüber zu sprechen, bevor man nach Hause geht?
• Waren Sie in Situationen, in denen Mitarbeiter Informationen über die Einrichtung weitergegeben haben?
• Sind Sie sich des Verbots bewusst, zu untersuchen, wer Informationen an die Medien weitergegeben hat?

Bewohner und Angehörige:
• Ist es möglich, einen guten Dialog mit den Mitarbeitern zu führen, bei dem gleichzeitig die Schweigepflicht respektiert wird?
• Wie gehen Sie mit dem um, was Sie sehen und hören, wenn Sie die Einrichtung besuchen?
• Wie würde es Sie beeinflussen, wenn negative Dinge in den Medien über Ihr Altenheim geschrieben würden?


Erland Olsson
Fachkrankenpfleger
Sofrosyne - Bessere Pflege jeden Tag

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