Personalbereiche

Dieser Artikel wurde mit AI übersetzt und basiert auf schwedischen Verhältnissen. Hoffentlich kann er Interessierte aus anderen Ländern inspirieren.

Es gibt eine Menge Anforderungen in den Vorschriften darüber, wie die Arbeitsumgebung für Mitarbeiter gestaltet sein sollte. Alle Mitarbeiter müssen sich vor der Arbeitsschicht umziehen und wenn die Arbeitskleidung während der Arbeitsschicht verschmutzt wird. Bei beispielsweise Kohortenpflege kann es erforderlich sein, die Arbeitskleidung mehrmals täglich zu wechseln. Es muss Zugang zu Dusche und Toilette geben. Es müssen auch andere Personalbereiche vorhanden sein, wie ein Esszimmer und Ruheräume. In Seniorenheimen geht es auch um Infektionsschutz und Pflegehygiene.

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Personalräume


Eine der Vorschriften der Arbeitsschutzbehörde befasst sich mit den Anforderungen an Personalräume. Es muss Platz zur Aufbewahrung von Kleidung vorhanden sein, damit diese nicht verschmutzt, beschädigt oder gestohlen wird, und spezielle Räume zur Aufbewahrung von Arbeitskleidung, damit diese von privater Kleidung getrennt gehalten wird. Es muss Umkleideräume geben. Männer und Frauen sollten diese nicht teilen. Es muss genügend Platz vorhanden sein, damit sich diejenigen, die sich umziehen, nicht drängen. Jeder sollte einen eigenen Sitzplatz haben, während er sich umzieht. Es sollte die Möglichkeit geben, sich in einem Spiegel zu betrachten. Ebenso die Möglichkeit, sich mit angenehm temperiertem Wasser zu waschen und in einem speziellen Duschraum neben dem Umkleideraum zu duschen. Diese sollten für Männer und Frauen getrennt sein. Es sollte Seife und Handtücher geben.

Es sollte eine ausreichende Anzahl an Toiletten für die gleichzeitig arbeitenden Mitarbeiter geben. Die Toilettenräume sollten ausreichend groß und abgetrennt sein und eine abschließbare Tür haben. Ein Toilettenraum sollte nicht direkt mit dem Speiseraum verbunden sein.

Mahlzeitenpausen


Während der Essenspausen oder Mahlzeitenpausen sollten Arbeitnehmer unter zufriedenstellenden Bedingungen essen können. Wer selbst mitgebrachtes Essen isst, sollte Zugang zu einem Speisesaal oder Platz in einer Mitarbeiterkantine haben. In der Nähe des Ortes, an dem das mitgebrachte Essen verzehrt wird, sollte es eine Heizvorrichtung, einen Kühlschrank, Stauraum, Abfallbehälter, Zugang zu heißem und kaltem Wasser und die Möglichkeit zum Spülen geben. Sitzplätze sollten Rückenlehnen haben.

Es sollte Platz vorhanden sein, um Pausen an einem geeigneten Ort zu verbringen. Ebenso sollte es einen Ruheraum oder einen ungestörten Raum geben, in dem sich leicht ein Ruheplatz einrichten lässt, wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Kopfschmerzen oder Übelkeit bekommt.

Reflexion - Personalräume und Nachtarbeit
Pflegepersonal:
• Erfüllen die Umkleideräume die Anforderungen der Vorschrift?

Chef, Krankenschwester, Ergotherapeut und Physiotherapeut:
• Hat die Einrichtung gute Personalräume?
• Sind Hygienefragen berücksichtigt, wenn Sie den Sicherheitsrundgang machen?

Bewohner und Angehörige:
• Sind die Mitarbeiter korrekt gekleidet?
• Funktionieren Pausen, ohne dass sie negative Auswirkungen auf die Bewohner haben?

Erland Olsson
Fachkrankenpfleger
Sofrosyne - Bessere Pflege jeden Tag

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